Susanne Krekeler
Dipl. - Ing. Architektin
Staatlich anerkannte Sachverständige für Wärme- und Schallschutz
1982 - 1985
Studium Architektur, FH Hannover
1985 - 1999
Mitarbeit in diversen Architekturbüros
seit 2000
selbständige Architektin
In den langen Jahren in denen unser Büro schon besteht, haben wir mit unseren Auftraggebern unterschiedlichste Projekte entwickelt. Wichtig ist uns dabei immer die Nähe zum Bauherrn und das Eindenken und Einfühlen in seine Bedürfnisse. Um dann zu qualitätvollen und vielleicht auch überraschenden Lösungen zu kommen, die in Ihrer Stimmigkeit Bestand haben. Leistungsspektrum
BERATUNG
KERNKOMPETENZEN
Andreas Böhl
Dipl. - Ing. Architekt
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Grundstückswerte
verkehrswerte@krekeler-boehl.de
1985 – 1988
Uni-GH Paderborn
1988 – 1989
University of Adelaide, Australien
1988 – 1991
Uni-GH Paderborn
1991 - 1995
angestellt tätig in Architekturbüros in Göttingen und Lauenförde, Schwerpunkte Ausführungsplanung und Bauleitung
Seit 1996 selbständig tätig im Gemeinschaftsbüro Krekeler und Böhl Architekten in allen Leistungsphasen Planung, Entwurf, Ausführung und Bauleitung
In 2000 Fortbildung zum Sachverständigen für die Immobilienbewertung, seitdem tätig in diesem Fachgebiet insbesondere für Gerichte, Notare und Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Privatpersonen
In 2008
öffentliche Bestellung als Sachverständiger, vereidigt durch die Architektenkammer NRW
Akademischer Grad: Dipl.-Ing. (FH)
Fachgebiet: Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" und "Gutachter" sind gesetzlich nicht geschützt. Für Sie ist es daher wichtig, die Qualifikation eines Sachverständigen oder Gutachters zu hinterfragen. Dabei sind nicht selten unterschiedlichste „Institutionen“ und „Titel“ auf dem Grundstücksmarkt tätig.
Den fachkundigen Aussagen und Urteilen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird dabei jedoch besondere Bedeutung beigemessen. Nicht umsonst bestimmt die Zivilprozessordnung (ZPO § 404, Abs. 2), dass bei der Sachverständigenauswahl für die Erstattung von Gutachten im Normfall öffentlich bestellte Sachverständige gewählt werden sollen.
Insofern gilt die öffentliche Bestellung als Nachweis der besonderen Fachkunde und befähigt in besonderem Maße, auf dem jeweiligen Sachgebiet Gutachten zu erstellen, Beratungen, Prüftätigkeiten und Überwachungen sowie schiedsrichterähnliche und schiedsgerichtliche Aufgaben auszuüben.
Auf der Grundlage einer über 25-jährigen Berufserfahrung als Architekt, fortlaufender Weiterbildung mit Zusatzqualifikationen in der Wertermittlung und der Bauschadensbewertung sowie intensiven regionalspezifischen Orts- und Marktkenntnissen biete ich in meinem Fachgebiet folgende
Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke für Zwecke des Kaufs, Verkaufs, Erbauseinandersetzung, Vermögensausgleich, Auseinandersetzung mit Finanzbehörden (z. B. Erbschaftssteuer), Beleihungswert u. ä. auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung
zu jedweder Immobilienart mit bislang über 700 Bewertungen z. B. von Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten, Gewerbe- und Industriegrundstücken, Hotel- und Gastronomieimmobilien, Sozial- und Sensorienimmobilien sowie (tw. in Zusammenarbeit mit Sondersachverständigen) zu Spezialimmobilien wie Tankstellen, Wind- und Wasserkraftanlagen u. ä.
GUTACHTEN
in Form von
BERATUNGEN
zu