Susanne Krekeler

Dipl. - Ing. Architektin
Staatlich anerkannte Sachverständige für Wärme- und Schallschutz

architekten@krekeler-boehl.de

 

 

Susanne Krekeler

1982 - 1985
Studium Architektur, FH Hannover

1985 - 1999
Mitarbeit in diversen Architekturbüros

seit 2000
selbständige Architektin

In den langen Jahren in denen unser Büro schon besteht, haben wir mit unseren Auftrag­gebern unter­schied­lichste Projekte entwickelt. Wichtig ist uns dabei immer die Nähe zum Bau­herrn und das Ein­denken und Ein­fühlen in seine Bedürf­nisse. Um dann zu qualität­vollen und vielleicht auch über­raschenden Lösungen zu kommen, die in Ihrer Stimmigkeit Bestand haben. Leistungsspektrum

BERATUNG

  • Erstellen Ihrer Wohnbiographie
  • Projektentwicklung
  • Entwurf
  • Projektdurchführung
  • Gutachten

KERNKOMPETENZEN

  • Bauen im Bestand
  • Sanierung + Modernisierung

Andreas Böhl

Dipl. - Ing. Architekt
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Grundstückswerte

verkehrswerte@krekeler-boehl.de

 

 

 

Andreas Böhl

1985 – 1988
Uni-GH Paderborn

1988 – 1989
University of Adelaide, Australien

1988 – 1991
Uni-GH Paderborn

1991 - 1995
angestellt tätig in Architekturbüros in Göttingen und Lauenförde, Schwerpunkte Ausführungsplanung und Bauleitung

Seit 1996 selbständig tätig im Gemeinschaftsbüro Krekeler und Böhl Architekten in allen Leistungsphasen Planung, Entwurf, Ausführung und Bauleitung

In 2000 Fortbildung zum Sachverständigen für die Immobilienbewertung, seitdem tätig in diesem Fachgebiet insbesondere für Gerichte, Notare und Rechtsanwälte, Steuerberater sowie Privatpersonen

In 2008
öffentliche Bestellung als Sachverständiger, vereidigt durch die Architektenkammer NRW

Akademischer Grad: Dipl.-Ing. (FH)

Fachgebiet: Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" und "Gutachter" sind gesetzlich nicht geschützt. Für Sie ist es daher wichtig, die Qualifikation eines Sachverständigen oder Gutachters zu hinterfragen. Dabei sind nicht selten unterschiedlichste „Institutionen“ und „Titel“ auf dem Grundstücksmarkt tätig.
Den fachkundigen Aussagen und Urteilen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird dabei jedoch besondere Bedeutung beigemessen. Nicht umsonst bestimmt die Zivilprozessordnung (ZPO § 404, Abs. 2), dass bei der Sachverständigenauswahl für die Erstattung von Gutachten im Normfall öffentlich bestellte Sachverständige gewählt werden sollen.
Insofern gilt die öffentliche Bestellung als Nachweis der besonderen Fachkunde und befähigt in besonderem Maße, auf dem jeweiligen Sachgebiet Gutachten zu erstellen, Beratungen, Prüftätigkeiten und Überwachungen sowie schiedsrichterähnliche und schiedsgerichtliche Aufgaben auszuüben.
Auf der Grundlage einer über 25-jährigen Berufserfahrung als Architekt, fortlaufender Weiterbildung mit Zusatzqualifikationen in der Wertermittlung und der Bauschadensbewertung sowie intensiven regionalspezifischen Orts- und Marktkenntnissen biete ich in meinem Fachgebiet folgende

LEISTUNGEN

Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke für Zwecke des Kaufs, Verkaufs, Erbauseinandersetzung, Vermögensausgleich, Auseinandersetzung mit Finanzbehörden (z. B. Erbschaftssteuer), Beleihungswert u. ä. auf der Grundlage aktueller Rechtsprechung
zu jedweder Immobilienart mit bislang über 700 Bewertungen z. B. von Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten, Gewerbe- und Industriegrundstücken, Hotel- und Gastronomieimmobilien, Sozial- und Sensorienimmobilien sowie (tw. in Zusammenarbeit mit Sondersachverständigen) zu Spezialimmobilien wie Tankstellen, Wind- und Wasserkraftanlagen u. ä.

GUTACHTEN
in Form von

  • Verkehrswertgutachten
  • Kurzgutachten (gutachterliche Stellungnahmen)
  • Vermögensbewertung
  • Bewertung zu steuerlichen Aspekten
  • Miet- und Pachtwertgutachten
  • Plausibilitätsprüfungen von Gutachten
  • Beweissicherungsgutachten
  • Energieausweis

BERATUNGEN
zu

  • Kauf- und Verkaufsüberlegungen
  • Grundstücksentwicklungen
  • Umnutzungskonzepte von Gebäuden
  • Betroffenheit durch kommunale Bauleitplanung
  • Betroffenheit durch sonstige Planungen und Baumaßnahmen öffentlicher Planungsträger